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Wettbewerbsregeln

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR FACEBOOK-GEWINNSPIEL

ORGANISIERT VON QUAI SUD

SARL QUAI SÜD

SIREN Nr. 442 762 647, mit Sitz in der Avenue de Madrid 83870 SIGNES, vertreten durch Thomas Weller, organisiert jeden Monat auf seiner Facebook-Seite einen Wettbewerb namens „Wettbewerb des Monats“, der kostenlos und ohne Kaufverpflichtung übertragen wird Facebook Seite

https://www.facebook.com/quaisud/

Artikel 1: TEILNAHME

Das Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ steht jeder volljährigen Person, die teilnehmen möchte, kostenlos und ohne Kaufverpflichtung offen, ausgenommen Mitglieder, Angestellte, Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Organisationsbüros der letzteren. Es steht Personen mit Wohnsitz im französischen Mutterland auf der Grundlage einer einzigen Registrierung auf Antrag pro Person offen. Alle weiteren Eingaben werden abgelehnt.

Jeder Betrug in Bezug auf die oben genannten Bestimmungen führt zur Ungültigkeitserklärung des Kandidaten.

Artikel 2: VERFAHREN DES WETTBEWERBS

Für das Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ werden die genauen Termine und die Dauer des letzteren zum Zeitpunkt des Starts auf der Facebook-Seite angegeben.

Die Teilnehmer werden von Quai Sud verwaltet.

Das Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ ist ausschließlich über die Facebook-Seite zugänglich

https://www.facebook.com/quaisud/

Fehlerhafte oder betrügerische Registrierungen werden nicht berücksichtigt, wodurch die Teilnahme des Teilnehmers am Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ automatisch und automatisch ungültig wird.

Um teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer den Post „Gewinnspiel des Monats“ auf der Facebook-Seite innerhalb der genannten Fristen kommentieren. Nach Abgabe des Kommentars werden die Teilnehmer automatisch für die Verlosung berücksichtigt.

Artikel 3: ERMITTLUNG DES GEWINNERS

Für das Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ werden die Eröffnungs- und Einsendedaten in dem entsprechenden Beitrag genannt. Die letzte berücksichtigte Anmeldung wird um 23:59 Uhr, dem Schlusstag des Wettbewerbs und französischer Zeit, festgelegt.

Beim Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ wird der Gewinner per Los ermittelt. Das Ziel des Spiels ist es, den Beitrag zu kommentieren.

 Der Teilnehmer, der einen Preis gewonnen hat, erhält den in dem Spiel „Wettbewerb des Monats“, an dem er teilgenommen hat, genannten Preis.

Der Gewinner wird von der Organisation des Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ persönlich per privater Nachricht oder in einem auf der Facebook-Seite veröffentlichten Beitrag innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Enddatum des Spiels telefonisch und/oder per E-Mail benachrichtigt an die persönliche Adresse, die er in seinem Facebook-Profil angegeben hat, und über die Bedingungen für die Lieferung seines Preises informiert, die er einhalten muss, um davon zu profitieren.

Sollte der Gewinner innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach Ende des Spiels nicht erreichbar sein, wird nach Versendung einer E-Mail und Telefonanrufen durch die Verantwortlichen des Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ der Gewinn bzw Lose werden storniert.

Es werden keine Reklamationen akzeptiert.

Der Name des Gewinners darf auf der Facebook-Seite veröffentlicht werden

https://www.facebook.com/quaisud/

Artikel 4 – SPIELPREISE.

Für das Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ ist der angebotene Preis derjenige, der auf der Facebook-Seite im entsprechenden Post „Gewinnspiel des Monats“ angegeben ist.

Der gewonnene Preis muss als solcher akzeptiert werden und kann nicht erstattet, umgetauscht oder einer Geldentschädigung unterliegen.

Die Organisation behält sich das Recht vor, den Preis durch einen anderen gleichwertigen Preis zu ersetzen, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.

Die Preise werden den Gewinnern innerhalb von 30 Tagen nach dem Ergebnis des Wettbewerbs per Postpaket direkt von der Firma „Quai Sud“ zugestellt.

Wenn es einem Gewinner nicht möglich ist, seinen Preis zu nutzen, kann er ihn nicht an eine Person seiner Wahl weitergeben und der Preis geht automatisch in das Eigentum der Organisation des Spiels über Reklamationen können nicht akzeptiert werden.

LOSDETAILS:

Das Los ist ein Produkt der Marke Quai Sud.

ARTIKEL 5: EINZAHLUNG UND KONSULTATION DER VORSCHRIFTEN

Die vollständigen Regeln des Wettbewerbs „Gewinnspiel des Monats“, die die spezifischen Bedingungen des Facebook-Wettbewerbs „Gewinnspiel des Monats“ spezifizieren, können direkt auf der Website eingesehen werden. quaisud.com

Sofern der Teilnehmer den Zugang anfordert, wird ihm dieser kostenlos per E-Mail zugesandt.

Andere mündliche Anfragen bezüglich des Spiels werden nicht beantwortet.

ARTIKEL 6: RÜCKERSTATTUNG VON ANSCHLUSSGEBÜHREN

TEILNAHME AM SPIEL?

In Anbetracht der derzeit auf dem Markt verfügbaren Dienste, die eine völlig kostenlose Internetverbindung ermöglichen (die genannte kostenlose einschließlich der Telekommunikationskosten für eine ausreichende Dauer für die Teilnahme am Spiel), weist die veranstaltende Gesellschaft darauf hin, dass keine Auszahlung erforderlich ist am Spiel teilnehmen.

ARTIKEL 7: STREITIGKEITEN

Die Teilnahme am Facebook-Gewinnspiel „Gewinnspiel des Monats“ impliziert die uneingeschränkte oder vorbehaltlose Annahme der Spielbedingungen sowie dieser Regeln, und die Teilnehmer verzichten auf diesbezügliche Streitigkeiten. Die elektronische Validierung der Teilnahme durch einen Kommentar zum Post zum Spiel „Gewinnspiel des Monats“ zeigt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden strafrechtlich zu verfolgen, der den in diesen Regeln beschriebenen Betrieb betrogen, betrogen, ausgetrickst oder gestört hat oder dies versucht hat. Einem Gewinner, der betrogen hat, wird automatisch jegliches Recht entzogen, einen Gewinnpreis zu erhalten.

Diese Regeln des Facebook-Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ unterliegen den Bestimmungen des französischen Rechts.

ARTIKEL 8: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERANSTALTERS

Die Teilnahme am Spiel setzt voraus, dass Sie die Eigenschaften und Grenzen des Internets kennen und akzeptieren, insbesondere in Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit, Reaktionszeiten für Abfragen, Abfragen oder Übermittlung von Informationen, Unterbrechungsrisiken und ganz allgemein die Risiken, die mit allen Verbindungs- und Internetverbindungen verbunden sind Übertragung im Internet, der fehlende Schutz bestimmter Daten gegen möglichen Missbrauch und die Risiken einer Kontamination durch mögliche Viren, die im Netz zirkulieren.

Folglich würde die Organisation des Facebook-Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ unter keinen Umständen verantwortlich gemacht werden, ohne dass diese Liste vollständig ist:

– den Inhalt der im Internet abgerufenen Dienste, im Allgemeinen alle Informationen und/oder Daten, die über die im Internet und auf Facebook abgerufenen Dienste verbreitet werden;

– das Senden und/oder Empfangen von Daten und/oder Informationen im Internet;

– jede Fehlfunktion des Internet-Netzwerks, die den reibungslosen Ablauf / Betrieb des Spiels verhindert;

– Ausfall von Empfangsgeräten oder Kommunikationsleitungen;

– Verlust von Papier- oder E-Mails und allgemeiner Datenverlust;

– Routing-Probleme;

– den Betrieb jeglicher Software;

– die Folgen von Viren, Computerfehlern, Anomalien, technischen Fehlern;

– Schäden am Computer eines Teilnehmers;

– jeder technische, Hardware- und Softwarefehler jeglicher Art, der die Teilnahme am Spiel verhindert oder eingeschränkt oder das System eines Teilnehmers beschädigt hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter des Facebook-Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ nicht für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden kann, die aus einer Unterbrechung, einer Fehlfunktion jeglicher Art, einer Unterbrechung oder dem Ende des Spiels, gleich aus welchem ​​Grund, resultieren , oder für direkte oder indirekte Schäden, die sich in irgendeiner Weise aus einer Verbindung mit der Website ergeben würden. Es ist Sache aller Teilnehmer, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Daten und/oder Software, die auf ihren Computergeräten gespeichert sind, vor Angriffen zu schützen. Die Verbindung einer Person mit der Website und die Teilnahme der Teilnehmer am Spiel liegt in ihrer alleinigen Verantwortung.

Die Verantwortung des Organisators des Wettbewerbs „Wettbewerb des Monats“ würde im Allgemeinen nicht im Falle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse entstehen, die sich seiner Kontrolle entziehen.

ARTIKEL 9: DAUER - ÄNDERUNGEN

Die Regeln des Facebook-Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ gelten für jeden Teilnehmer, der am Spiel teilnimmt, indem er den Beitrag des Gewinnspiels kommentiert und die Anweisungen beachtet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an den Regeln vorzunehmen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen, zu verlängern, zu verkürzen, zu ändern oder abzubrechen. Die Teilnehmer können keinerlei Entschädigung verlangen. Ergänzungen und Änderungen können dann während der Laufzeit des Facebook-Gewinnspiels „Gewinnspiel des Monats“ veröffentlicht werden.

Im Falle einer Änderung der Termine werden die neuen Termine und die neue Charge auf Facebook erwähnt.

Bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers behält sich der Veranstalter vor, diesen automatisch von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass dieser hieraus Ansprüche herleiten kann.

ARTIKEL 10 – COMPUTER- UND FREIHEITSGESETZ

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere Artikel 34 des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 hat jeder Teilnehmer ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit er kann Übung mit dem Organisator .

ARTIKEL 11 – BEWEISKONVENTION

Es wird vereinbart, dass sich der Veranstalter, außer im Falle eines offensichtlichen Fehlers, insbesondere zum Zwecke des Beweises einer Handlung, Tatsache oder Unterlassung auf die Programme, Daten, Dateien, Aufzeichnungen, Vorgänge und andere Elemente (wie z Überwachungsberichte oder andere Aussagen) in Form von Computern oder elektronischen Formaten oder Medien, die vom Veranstalter direkt oder indirekt erstellt, empfangen oder gespeichert werden, insbesondere in seinen Informationssystemen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Zulässigkeit, Gültigkeit oder Beweiskraft der oben genannten Elemente der Natur oder im Format oder Computer- oder elektronischen Medium nicht auf der Grundlage irgendeiner gesetzlichen Bestimmung anzufechten, die vorschreibt, dass bestimmte Dokumente von geschrieben oder unterzeichnet werden müssen die Parteien als Beweis.

Somit stellen die betrachteten Elemente Beweismittel dar, und wenn sie vom Veranstalter in einem streitigen oder anderen Verfahren als Beweismittel vorgelegt werden, sind sie zwischen den Parteien auf die gleiche Weise, unter den gleichen Bedingungen und mit der gleichen Beweiskraft zulässig, gültig und durchsetzbar wie jedes Dokument, das erstellt, erhalten oder schriftlich aufbewahrt wird.

ARTIKEL 12 – AUSLEGUNG

Alle Fragen zur Anwendung oder Auslegung der Regeln oder ihrer Ergänzungen oder alle unvorhergesehenen Fragen, die auftreten können, werden je nach Art der Frage vom organisierenden Unternehmen entschieden.

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